Statuten
Auszug aus den Vereinsstatuten:
Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied des Vereins ist berechtigt, an der Generalversammlung des Vereins teilzunehmen, in dieser Anträge zu stellen und an den Vorstand mit Anregungen zur Förderung des Vereinszweckes heranzutreten. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern zu.
(2) Jedes ordentliche Mitglied des Vereins ist berechtigt, bei der Teilnahme an den vom Verein geförderten Einrichtungen bevorzugt behandelt zu werden, sofern die Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr bezahlt wurden.
(3) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung zu informieren.
(5) Die Mitglieder sind in der Generalversammlung vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss zu informieren.
(6) Die Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des Vereins zu wahren und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen, das Ziel sowie der Zweck des Vereins Schaden nehmen könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu bezahlen.
Den gesamten Text der Vereinsstatuten stellen wir Ihnen zum Downloaden zur Verfügung.

